Lichthupe, Drängler & Co. – Richtiges Verhalten im Straßenverkehr

Die Lichthupe ist ein umstrittenes Verkehrsmittel. Wann ist sie erlaubt, wann ist sie Nötigung? Und wie verhalten Sie sich bei Dränglern richtig?

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Wann ist die Lichthupe erlaubt?

Die Lichthupe ist in Deutschland nur in bestimmten Situationen erlaubt:

  • Außerhalb geschlossener Ortschaften: Die Lichthupe darf als Warnsignal verwendet werden, um auf Gefahren hinzuweisen oder zum Überholen aufzufordern.
  • Innerhalb geschlossener Ortschaften: Die Lichthupe ist nur bei Gefahr erlaubt – nicht zum Auffordern zum Überholen.

Wird die Lichthupe missbräuchlich verwendet, kann das als Nötigung gewertet werden und mit Bußgeld oder Punkten geahndet werden.

Wie verhalten Sie sich bei Dränglern?

  • Ruhig bleiben: Lassen Sie sich nicht provozieren – Drängler sind oft gestresst oder ungeduldig.
  • Rechts fahren: Fahren Sie auf der rechten Spur und lassen Sie den Drängler vorbei, wenn möglich.
  • Nicht bremsen: Vermeiden Sie abrupte Bremsungen – das kann zu gefährlichen Situationen führen.
  • Bei Gefahr: Bei extremem Drängeln oder aggressivem Verhalten können Sie die Polizei rufen.

Rechtliche Konsequenzen

  • Nötigung: Wer die Lichthupe missbraucht oder Drängler wird, kann wegen Nötigung belangt werden – das kann Punkte, Bußgeld oder sogar Fahrverbot zur Folge haben.
  • Bußgelder: Für das Drängeln auf der Autobahn gibt es Bußgelder von bis zu 400 € und 2 Punkte.