🚨 Notfall-Checkliste: Die 5 wichtigsten Schritte

  • Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen
  • Bei Verletzten: Rettungsdienst rufen (112)
  • Polizei rufen – bei Personenschaden, Fahrerflucht oder strittiger Schuldfrage
  • Fotos von Fahrzeugen, Schäden, Kennzeichen und Unfallstelle machen
  • Nichts zur Schuldfrage unterschreiben oder zugeben
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Sofort nach dem Unfall

Die fünf wichtigsten Sofortmaßnahmen findest du oben in der Notfall-Checkliste. Zwei Punkte kommen danach noch dazu:

Direkt im Anschluss

  • Kontaktdaten austauschen: Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners notieren
  • Unfall zeitnah der eigenen Versicherung melden – auch wenn du nicht Schuld warst

Welche Versicherung zahlt – je nach Unfallart

Welche Versicherung für den Schaden aufkommt, hängt stark davon ab, wie der Schaden entstanden ist. Hier die wichtigsten Fälle im Überblick.

1

Unverschuldeter Unfall

Trifft dich keine Schuld, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners – und zwar sowohl den Schaden an deinem Fahrzeug als auch Folgeschäden wie einen Mietwagen oder Nutzungsausfall. Du hast in diesem Fall das Recht, einen eigenen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, dessen Kosten die gegnerische Versicherung trägt.

2

Selbstverschuldeter Unfall

Für Schäden am gegnerischen Fahrzeug zahlt deine eigene Kfz-Haftpflicht. Für Schäden am eigenen Auto springt nur deine Vollkasko ein – ohne Vollkasko bleibst du auf den Reparaturkosten für dein eigenes Fahrzeug sitzen.

3

Wildunfall & Tierschäden

Ein Zusammenstoß mit einem Reh, Wildschwein oder anderem Tier ist über die Teilkasko abgesichert. Wichtig: Lass dir die Wildunfallbescheinigung von der Polizei oder dem Förster ausstellen – die Versicherung verlangt sie in der Regel als Nachweis.

4

Glasbruch, Marderbiss & Naturereignisse

Steinschlag auf der Scheibe, ein Marderbiss an Kabeln oder Schäden durch Hagel, Sturm und Überschwemmung deckt ebenfalls die Teilkasko ab – meist sogar ohne Selbstbeteiligung bei reinem Glasschaden, je nach Tarif.

5

Parkschaden mit unbekanntem Verursacher

Hat jemand dein parkendes Auto beschädigt und ist unauffindbar, hilft nur die eigene Vollkasko – allerdings mit Selbstbeteiligung und möglicher Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Eine Teilkasko zahlt hier in der Regel nicht, da es sich nicht um Diebstahl oder Vandalismus durch Dritte im engeren Sinn handelt.

6

Vandalismus & mutwillige Beschädigung

Wurde dein Auto absichtlich beschädigt (zerkratzt, eingedellt), zahlt ebenfalls nur die Vollkasko. Erstatte in solchen Fällen immer Anzeige bei der Polizei – das erleichtert die Schadensregulierung.

Knigge im Auto mit dem Handy
Knigges Rat
„Ruf im Zweifel lieber einmal zu oft bei deiner Versicherung an, als eine Frist zu verpassen. Die meisten Schadensregulierungen scheitern nicht am Geld, sondern an fehlenden Nachweisen oder zu später Meldung.“

Der Gutachter: Wann brauchst du wen?

Nicht jeder Schaden braucht ein Gutachten – aber bei größeren Schäden entscheidet die Wahl des Gutachters oft über die Höhe der Erstattung.

1

Bagatellschaden (bis ca. 750–1.000 €)

Bei kleineren Schäden reicht meist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Ein Gutachten lohnt sich finanziell in der Regel nicht und wird von Versicherungen bei Bagatellschäden oft auch nicht erstattet.

2

Unverschuldeter Unfall mit höherem Schaden

Hier hast du als Geschädigter das freie Wahlrecht für einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Die Kosten dafür trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Verzichte nicht auf einen eigenen Gutachter, nur weil der gegnerische Versicherer einen „kostenlosen" Gutachter anbietet – dessen Einschätzung liegt oft niedriger.

3

Selbstverschuldeter Schaden über die Vollkasko

Bei Regulierung über die eigene Vollkasko beauftragt meist die Versicherung selbst einen Gutachter. Ein Recht auf freie Gutachterwahl besteht hier in der Regel nicht in gleichem Maß wie beim unverschuldeten Unfall – ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich.

4

Vermuteter Totalschaden

Bei einem größeren Schaden ermittelt der Gutachter zusätzlich den Wiederbeschaffungswert und den Restwert deines Fahrzeugs – diese Werte entscheiden, ob sich eine Reparatur überhaupt noch lohnt.

Restwert, Wiederbeschaffungswert & Schadenshöhe

Diese drei Begriffe entscheiden im Schadensfall über viel Geld – und werden gerne durcheinandergebracht.

Die wichtigsten Begriffe erklärt

  • Wiederbeschaffungswert: Was ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt aktuell kosten würde
  • Restwert: Was dein beschädigtes Fahrzeug im aktuellen Zustand noch wert ist, z. B. beim Verkauf an einen Aufkäufer
  • Reparaturkosten: Was die Instandsetzung laut Gutachten kosten würde
  • Wirtschaftlicher Totalschaden: Liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen

Die 130-%-Regel

Auch wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, kannst du dein Auto reparieren lassen – solange die Kosten nicht mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen. Voraussetzung: Du lässt fachgerecht reparieren und fährst das Fahrzeug danach nachweislich mindestens sechs Monate weiter.

Bei den Restwert-Angeboten lohnt sich Vorsicht: Manche Versicherungen präsentieren überhöhte Angebote aus bundesweiten Restwertbörsen, um die Auszahlung an dich zu drücken. Du bist nicht verpflichtet, dein Fahrzeug zu diesem Preis zu verkaufen – ein regionales Angebot deines Vertrauens zählt genauso.

✍️ Autor: Knigge, Redaktion Autoknigge 🔄 Zuletzt aktualisiert: August 2026
📚 Quellen: eigene Recherche, allgemeine Grundsätze des Schadensersatzrechts (§ 249 BGB), Angaben der Versicherer

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Details zur Schadensregulierung hängen immer vom Einzelfall und den Bedingungen deiner Versicherung ab.

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